Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, in ihrem Betrieb Maßnahmen zu ergreifen, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung von Mitarbeitern dienen. Die STEINACKER Technische Überwachnungsgesellschaft stellt allen Arbeitgebern entsprechende Fachkräfte für Umwelt- und Arbeitssicherheit zur Verfügung: Gemeinsam analysieren wir, welche Maßnahmen zumkonkreten Arbeitsschutz im Betrieb nach den geltenden Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) notwendig sind.
Wir beraten in allen Fragen rund um den Arbeitsschutz zuverlässig – und unterstützen Sie dabei dass die Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen greifen können:
- Stellen von Sicherheitsfachkräften nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz
- Stellen von Betriebsärzten nach dem § 2 Arbeitssicherheitsgesetz