Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, in ihrem Betrieb Maßnahmen zu ergreifen, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung von Mitarbeitern dienen. Steinacker.Sachverständige stellt allen Arbeitgebern entsprechende Fachkräfte für Umwelt- und Arbeitssicherheit zur Verfügung: Gemeinsam analysieren wir, welche Maßnahmen zur konkreten Arbeitsschutz im Betrieb nach den geltenden Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) notwendig sind.
Wir beraten in allen Fragen rund um den Arbeitsschutz zuverlässig – und stellen sicher, dass die Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Unfallsverhütung in jedem Unternehmen greifen können: