Die Prüfingenieure der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH) in unserer Hauptverwaltung in Koblenz sind im Sinne der Verkehrssicherheit hoheitlich tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um. Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger werden auch die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse von den Prüfingenieuren der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH) in unserer Hauptverwaltung in Koblenz durchgeführt. Die Sicherheitsprüfung ist u.a. an folgenden Fahrzeugen durchzuführen:
Die Sicherheitsprüfung ist u.a. an folgenden Fahrzeugen durchzuführen:
- Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (KOM)
- Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen ab 7,5 t
- Anhänger, einschließlich angehängter Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger ab 10 t
Bei der Kfz-Sicherheitsprüfung handelt es sich um eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung, bei der gem. StVZO folgende Fahrzeugteile untersucht werden:
- Fahrgestell und Fahrwerk
- Lenkung
- Reifen und Räder
- Bremsanlage
- ggf. Schließkräfte der Türen
Ist diese Untersuchung unauffällig und es liegen keine Mängelvor, wird eine Prüfmarkeam Fahrzeug angebracht.