Sie sind Hersteller oder Importeur von Anhängern, Nutzfahrzeugen oder PKW? Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und brauchen eine Genehmigung für diese Fahrzeuge? Die GTÜ ist vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) als Technischer Dienst gemäß EG-Fahrzeug-Genehmigungsverordnung akkreditiert und benannt. Die benannten Unterschriftsberechtigten der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH) erstellen Gutachten zur Erteilung von
- Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV
- §70 StVZO im Zusammenhang mit Einzelbegutachtungen nach §13 EG-FGV
- Typgenehmigung nach 2007/46/EG
- Teilegutachten
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge und Fahrzeugteile
- ADR-Zulassungsbescheinigung (Neuausstellung)
Vom ungebremsten Anhänger bis zum Spezialfahrzeug: Die Unterschriftsberechtigten (USB) Unterschriftsberechtigten der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH)beraten Sie gerne über die erforderlichen Prüfungen und erstellen im weiteren Verlauf auch die zugehörigen Gutachten im Namen und auf Rechnung der GTÜ.