Leistung
Technische Überwachung

STEINACKER Sachverständige bieten ein umfassendes Leistungsspektrum auf dem Sektor der technischen Überwachung. STEINACKER Sachverständige sind der führende Spezialist auf ihrem Gebiet – für Rheinland-Pfalz und weite Teile von Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Unsere Ingenieure sind überwiegend öffentlich bestellt und vereidigt.

Einzelgenehmigung § 13 EG-FGV

Sie sind Hersteller oder Importeur von Anhängern, Nutzfahrzeugen oder PKW? Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und brauchen eine Genehmigung für diese Fahrzeuge? Die GTÜ ist vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) als Technischer Dienst gemäß EG-Fahrzeug-Genehmigungsverordnung akkreditiert und benannt. Die benannten Unterschriftsberechtigten der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH) erstellen Gutachten zur Erteilung von

  • Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV
  • §70 StVZO im Zusammenhang mit Einzelbegutachtungen nach §13 EG-FGV
  • Typgenehmigung nach 2007/46/EG
  • Teilegutachten
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge und Fahrzeugteile
  • ADR-Zulassungsbescheinigung (Neuausstellung)

Vom ungebremsten Anhänger bis zum Spezialfahrzeug: Die Unterschriftsberechtigten (USB) Unterschriftsberechtigten der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH)beraten Sie gerne über die erforderlichen Prüfungen und erstellen im weiteren Verlauf auch die zugehörigen Gutachten im Namen und auf Rechnung der GTÜ.