Mit der Sachkunde nach G607 ausgebildete GTÜ-Prüfingenieure der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH) führen Gasprüfungen nach G607 an Wohnmobilen und Wohnanhängern durch. Die „Camping“-Gasprüfung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Eine abgelaufene Gasprüfung stellt im Rahmen der HU am Wohnanhänger einen „Hinweis“ dar, bei einem Wohnmobil handelt es sich dagegen um einen „Erheblichen Mangel“, d.h. die HU-Plakette darf ohne bestandene Gasprüfung nicht zugeteilt werden.
- Sachverständigenwesen
- Technische Überwachung
- Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Änderungsabnahmen
- H-Kennzeichen (Oldtimerbegutachten)
- Sicherheitsprüfungen § 29 StVZO (SP)
- „Vollgutachten“ §21 StVZO
- Einzelgenehmigung § 13 EG-FGV
- BO-Kraft §§ 41,42 (1) bzw. 42 (2) BO-Kraft
- Tempo 100-Plakette (§13 FZV)
- ADR (Verlängerung der ADR-Bescheinigung B3)
- Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G607)
- Umwelt und Arbeitssicherheit