Leistung
Technische Überwachung

STEINACKER Sachverständige bieten ein umfassendes Leistungsspektrum auf dem Sektor der technischen Überwachung. STEINACKER Sachverständige sind der führende Spezialist auf ihrem Gebiet – für Rheinland-Pfalz und weite Teile von Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Unsere Ingenieure sind überwiegend öffentlich bestellt und vereidigt.

Tempo 100-Plakette (§13 FZV)

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist am 15. Oktober 1998 in Kraft getreten, und seit dem 11. November 2010 mit der fünften Änderung unbefristet gültig. Die Ausnahmeverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Hintergrund dieser Verordnung ist die technische Fortentwicklung der Fahrzeuge und Gespanne im Bereich der Verkehrssicherheitstechnik. Eine nur auf eine feste Gespannkombination bezogene Bestätigung gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo 100 Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo100 zu fahren. Es müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein.
  • Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein (dies ist ab EZ. 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben). Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herstellerfreigabe erforderlich.
  • Die Reifen am Anhänger muss für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L).
  • Anhängerreifen müssen jünger als 6 Jahre sein (siehe DOT-Nr)
  • Der Anhänger muss am Heck mit einer gesiegelten Tempo 100 Plakette gekennzeichnet sein, die vom Straßenverkehrsamt ausgegeben wird.
  • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren.
  • Die zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem X-Faktor sein.
  • Die Massenfaktoren zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen auf 1,0 (bei Wohnwagen) und 1,2 (bei anderen Anhängern) angehoben.
  • Dem Fahrzeughalter wird vom GTÜ- Prüfingenieur der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH) ein Informationsblatt für die Einhaltung der Bedingung ausgehändigt.

Wie bekomme ich eine Tempo 100-Plakette?

Wenn mit einem Anhänger 100 km/h gefahren werden soll, ist ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers erforderlich. Dabei wird der Anhänger bezüglich seiner Ausstattung (z. B. Bremse, Schwingungsdämpfer, Stabilisierungseinrichtung) mit einem X-Faktor klassifiziert. Mittels § 13FZV kann der GTÜ- Prüfingenieur der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH) einen Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere erstellen. Auf dessen Grundlage erfolgt ein Eintrag beim Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (neuer Fahrzeugschein) und eine gesiegelte „Tempo 100“-Plakette wird vom Straßenverkehrsamt ausgehändigt.

Diese muss am Heck des Anhängers angebracht werden. Verfügt das Zugfahrzeug über ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem, das für den Anhängerbetrieb ausgelegt ist, kann ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs über § 13 FZV erfolgen, um einen höheren X-Faktor zu erhalten. Als Arbeitsgrundlage für diese Berichtigung der Fahrzeugpapiere dient eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers, in der bescheinigt wird, dass dieses Fahrzeug mit dem spez. fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgerüstet ist.