Gefahrguttransporter und weitere Fahrzeuge im Rahmen der Vorschriften ADR/GGVS, die eine gefährliche Ladung führen, bedürfen einer speziellen Untersuchung. Nach erfolgreicher Überprüfung des Fahrzeugs wird der GTÜ-Prüfingenieur der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH) die Gültigkeit der Bescheinigung um ein Jahr verlängern.
- Sachverständigenwesen
- Technische Überwachung
- Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Änderungsabnahmen
- H-Kennzeichen (Oldtimerbegutachten)
- Sicherheitsprüfungen § 29 StVZO (SP)
- „Vollgutachten“ §21 StVZO
- Einzelgenehmigung § 13 EG-FGV
- BO-Kraft §§ 41,42 (1) bzw. 42 (2) BO-Kraft
- Tempo 100-Plakette (§13 FZV)
- ADR (Verlängerung der ADR-Bescheinigung B3)
- Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G607)
- Umwelt und Arbeitssicherheit