Leistung
Technische Überwachung

STEINACKER Sachverständige bieten ein umfassendes Leistungsspektrum auf dem Sektor der technischen Überwachung. STEINACKER Sachverständige sind der führende Spezialist auf ihrem Gebiet – für Rheinland-Pfalz und weite Teile von Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Unsere Ingenieure sind überwiegend öffentlich bestellt und vereidigt.

Änderungsabnahmen

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere GTÜ- Prüfingenieure von der STEINACKER Technischen Überwachungsgesellschaft mbH (STÜ mbH) die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in unseren verschiedenen Niederlassungen ausstellen. Eine Änderungsabnahme ist auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung)

Sie haben Änderungen durch Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen oder eine Leistungssteigerung verbaut? Auch hier stehen Ihnen die GTÜ-Prüfingenieure der STÜ mbH mit Rat zur Seite und nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und bereiten auch die „Eintragung“ durch die zuständige Zulassungsstelle vor.

Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.

Teilegutachten für Änderungsabnahme

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen Ihnen die GTÜ-Prüfingenieure der STÜ mbH zum Beispiel bei der Umschreibung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Bei Fahrzeugänderungen, beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an Ihrem Fahrzeug nicht zugelassen sind, für die es nur einen Prüfbericht, technischen Bericht, Laborbericht, Festigkeits -oder Vergleichsgutachten ist eine Änderungsabnahme gem. § 19(2) i. V. m. § 21 StVZO, die sogenannte „Einzelabnahme“ notwendig. Diese ist auch durchzuführen, wenn Sie mehrere Bauteile in Ihr Fahrzeug ein- oder anbauen, die sich gegenseitig beeinflussen.