Seit 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch in Deutschland erlaubt. Das Kraftfahrtbundesamt hat nun den ersten „Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk- oder Haltestange“ die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt. Das Gutachten dafür hat der Technische Dienst der GTÜ erstellt – und ist damit bei E-Scootern eine der ersten Prüforganisationen.
E-Scooter dürfen seit kurzem legal im Straßenverkehr bewegt werden – wenn sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach § 20 StVZO haben und außerdem die entsprechenden Versicherungs- und Verkehrsregeln eingehalten werden. Am 21. Juni 2019 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem E-Scooter Voiager 1 des schwedischen Unternehmens VOI Technology AB eine ABE erteilt. Das Gutachten dafür hat die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung in Stuttgart erstellt.
Obwohl es sich bei einem E-Scooter – offiziell ein „Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange“ – um ein vergleichsweise einfaches Fahrzeug handelt, ist die Gutachtenerstellung durch den Technischen Dienst eine durchaus aufwendige Sache. Denn untersucht wird das komplette Fahrzeug auf Konformität mit der Straßenverkehrsordnung (StVZO) sowie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Bei E-Scootern gehören zu den Kriterien beispielsweise Elektroantrieb, maximale Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Ladeanschluss. Einige Kriterien sind ausschließlich in speziell dafür konzipierten Prüflaboren zu untersuchen. Aber auch Dinge wie Maße und Bereifung sind festgehalten. Sind alle Kriterien erfüllt, wird das Gutachten beim KBA eingereicht, das auf dieser Basis dann die ABE erteilt.
Als eine der führenden Prüforganisationen hat die GTÜ mit ihrem Technischen Dienst die technische Kompetenz für das Erstellen solcher Gutachten.
Welche Regeln gelten für E-Scooter im Straßenverkehr? Informieren Sie sich hier
Stuttgart, den 27. Juni 2019
https://www.gtue.de/Presse/Pressemitteilungen/84339.html?nav=55959
Bild: E-Scooter Voiager 1 · Foto: VOI Scooters/GTÜ