Für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei, Rechtsanwälte, Versicherungen und Verbraucher rekonstruieren wir den auslösenden Sachverhalt: Aufgrund der Beschädigungen an Fahrzeug und Spuren am Unfallort berechnen wir die Geschwindigkeit bei der Annäherung sowie bei der Kollision. Daraus ergeben sich Rückschlüsse auf die Vermeidbarkeit. Weitere Anhaltspunkte liefern lichttechnische Untersuchungen, Bio-Mechanik, HWS-Distorsion (Schleudertrauma), Gurtproblematik, Airbag, Crashtests, Verletzungskausalität, Beweisbarkeit von Straßenverkehrsunfällen, Beweissicherung und Unfallaufnahme – die wir im Auftrag durchführen.
- Sachverständigenwesen
- Technische Überwachung
- Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Änderungsabnahmen
- H-Kennzeichen (Oldtimerbegutachten)
- Sicherheitsprüfungen § 29 StVZO (SP)
- „Vollgutachten“ §21 StVZO
- Einzelgenehmigung § 13 EG-FGV
- BO-Kraft §§ 41,42 (1) bzw. 42 (2) BO-Kraft
- Tempo 100-Plakette (§13 FZV)
- ADR (Verlängerung der ADR-Bescheinigung B3)
- Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G607)
- Umwelt und Arbeitssicherheit